{"id":90,"date":"2016-02-23T14:17:17","date_gmt":"2016-02-23T12:17:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kammermusikforum.de\/?page_id=90"},"modified":"2016-02-23T15:36:57","modified_gmt":"2016-02-23T13:36:57","slug":"beitrittsformular","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kammermusikforum.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Kammermusik ist eine Musikrichtung f\u00fcr spezielle Liebhaber, meist Personen, die durch ihren Klavier-, Geigen-, Gesangsunterricht unter anderem auf die besonderen Werke gesto\u00dfen sind und sie gerne von professionellen K\u00fcnstlern gespielt h\u00f6ren wollen. Dann geh\u00f6ren Sie zu den Personen, die unserem Verein beitreten sollten und damit ihr Interesse an der Kammermusik bekunden. Die St\u00e4rke des Vereins ist von der Mitgliederzahl abh\u00e4ngig. Deshalb m\u00f6chten wir Sie ermutigen uns zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Das Beitrittsformular l\u00e4sst sich (hoffentlich) ausdrucken. Bitte ausf\u00fcllen und dann an die Adresse:<\/p>\n<p>Northeimer Kammermusikforum e.V.<\/p>\n<p>Heinz Weyhing<\/p>\n<p>B\u00f6llenkamp 12<\/p>\n<p>37154 Northeim<\/p>\n<p>Herzlichen Dank!<\/p>\n<p><strong>Verein Northeimer Kammermusikforum e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>1<\/li>\n<\/ul>\n<p>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein Northeimer Kammermusikforum e.V.\u201c<\/p>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Northeim.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>2<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zweck des Vereins<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verein f\u00f6rdert durch Veranstaltung von Konzerten die Pflege der Kammermusik in der Stadt Northeim. Dar\u00fcber hinaus kann sich der Verein an Projekten im Bereich der E-Musik beteiligen oder solche auch selbst durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Verein kann zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben Gesellschaften des privaten Rechts gr\u00fcnden, \u00fcbernehmen oder sich an ihnen beteiligen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>3<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>4<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitgliedschaft<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige oder juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ol>\n<li>a) mit dem Tode des Mitglieds,<\/li>\n<li>b) durch freiwilligen Austritt,<\/li>\n<li>c) durch Ausschluss aus dem Verein oder Streichung von der Mitgliederliste.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Austritt ist nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zul\u00e4ssig. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist, und ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>5<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Von den Mitgliedern sind bis zum 01.04. jeden Jahres Beitr\u00e4ge zu zahlen. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>6<\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>a) der Vorstand,<\/li>\n<li>b) die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>7<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Jeder der beiden Vorsitzenden vertritt in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder beide Vorsitzenden vertreten gemeinschaftlich den Verein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtszeit aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>8<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich und bei juristischen Personen durch einen Bevollm\u00e4chtigten ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Wahl des Vorstandes und von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<li>b) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands<\/li>\n<li>c) Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>d) Entlastung des Vorstands.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zur Satzungs\u00e4nderung ist jedoch eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Einberufung kann von 1\/3 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangt werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Sie ist auf jeden Fall beschlussf\u00e4hig. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>9<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vereinsverm\u00f6gen der Stadt Northeim zum Zwecke der Kulturf\u00f6rderung zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 08. Januar 1990 errichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kammermusik ist eine Musikrichtung f\u00fcr spezielle Liebhaber, meist Personen, die durch ihren Klavier-, Geigen-, Gesangsunterricht unter anderem auf die besonderen Werke gesto\u00dfen sind und sie gerne von professionellen K\u00fcnstlern gespielt h\u00f6ren wollen. Dann geh\u00f6ren Sie zu den Personen, die unserem Verein beitreten sollten und damit ihr Interesse an der Kammermusik bekunden. 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